Im Rahmen der corona-bedingten kontaktreduzierenden Maßnahmen wurden – im März sowie erneut im November – europaweit Prostitutionsstätten geschlossen und die Ausübung sexueller Dienstleistungen verboten.

Durch die Covid-19-Pandemie hat sich die prekäre Situation der Sexarbeiter*innen in Österreich deutlich verschärft. Sexarbeit ist in Österreich eine legale Tätigkeit, trotzdem sind Sexarbeiter*innenUngleichbehandlungen und Benachteiligungen ausgesetzt.Im Unterschied zu anderen Selbständigen fallen sie nämlich oft durch sämtliche Sicherheitsnetze und haben kaum Möglichkeiten, staatliche Unterstützungsleistungen in Anspruch zu nehmen.

Die Gründe dafür sind einerseits die Vorgehensweise von inländischen Banken, die sich weigern, Sexarbeiter*innen Girokonten zu gewähren. Andererseits müssen viele Sexarbeiter*innen nach wie vor ihre Steuern über Betreiber*innen zahlen und verfügen daher über keine eigene Steuernummer. Ein weiteres Problem für Sexarbeiter*innen sind verdeckte Ermittlungen der Exekutive (Polizeibeamten, die sich als Kunden ausgeben), die bereits vor der Pandemie grobe Menschenrechtsverletzungen darstellten und seit dem ersten Lockdown verstärkt durchgeführt werden.

Deshalb fordert iBUS erneut eine vollständige Entkriminalisierung der Sexarbeit durch die Anerkennung der Rechte von Sexarbeiter*innen aus menschen- und arbeitsrechtlicher Sicht, sowie die Einbeziehung von Sexarbeiter*innen in Entscheidungsprozesse, die die Sexarbeit betreffen.

Gerade in Krisenzeiten braucht es für die Kämpfe und Forderungen marginalisierter und benachteiligter Gruppen Anerkennung und Solidarität anstatt Repression, Stigmatisierung und Kriminalisierung. Sexarbeit ist Arbeit – Solidarität statt Repression!

Mehr Informationen www.aep-ibus.at